Altersvorsorge und Ruhestandsplanung für Unternehmer

Wir sollten uns nie durch ein Entweder-oder in die Enge treiben lassen. Oft besteht die Möglichkeit, dass es noch etwas Besseres gibt als diese beiden Alternativen.

Mary Parker Follett

Der Aufbau einer möglichst unternehmensunabhängigen Altersvorsorge gehört zu den Pflichtaufgaben eines jeden Selbstständigen. Für jeden Mitarbeiter besteht Pflichtversicherung. Chef und Mitarbeiter zahlen insgesamt derzeit 18,6 % Beiträge in die Rentenversicherung ein. So einfach. So klar.

Selbstständige verzichten während des Firmenaufbaus und auch später zunächst häufig auf eine Altersabsicherung. Das rächt sich jedoch spätestens im Rentenalter. Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten der Unternehmer, sich ihre private Alterssicherung aufzubauen unterbleibt dieser wichtige Zukunftsplan oder es wird nur zu gering angespart. Klare, strategische Fahrpläne mit festem Ziel helfen Ihnen dabei konsequent für die eigene Alterssicherung zu sparen!

Als Faustregel gilt, für die eigene Absicherung mindestens so viel zu tun, wie man per Gesetz für seine Mitarbeiter in das Rentensystem einzahlt. Das sind, wie oben bereits erwähnt, derzeit 18,6 % auf das Ein- kommen bis zu einer Bemessungsgrundlage von aktuell rund 80.000 € Einkommen. Daraus ergibt sich ein maximaler Sparbetrag von 1.250 € monatlich. Gleiche Annahmen sollten für den eigenen Altersaufbauschutz gelten. Für Gutverdiener mit einem höheren Lebensstandard sollte sogar der 1,5fache Sparbetrag aufgewendet werden.

Bei der Wahl der Bausteine kommen steuerbegünstigte Optionen und andere private Sparmöglichkeiten in Betracht. Bei den steuerbegünstigten Anlageformen wird zunächst eine steuerliche Entlastung der Sparbeiträge durch den Sonderausgabenabzug bewirkt. Im Rentenalter werden diese Ablaufleistungen dann voll besteuert, wobei eine Übergangsregelung bis 2040 gilt.

Für den Aufbau der Altersvorsorge kommen folgende steuerbegünstigte Bestandteile in Frage: Eine Möglichkeit ist das Einzahlen in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder berufsständische Versorgungskassen – für die DRV gilt derzeit ein Mindestbetrag von monatlich 84 €, ein monatlicher Regelbeitrag von 580 € und ein Höchstbeitrag von 1.246 €.

Alternativ bieten sich Optionen wie eine Basisrente, Riester oder Rürup an. Auch die Betriebliche Altersvorsorge ist eine Variante, die aber nur MA/GF von Kapitalgesellschaften nutzen können. Weitere Möglichkeiten sind eine Direktversicherung, Unterstützungskassen, Pensionsfonds, Pensionskassen, Pensionszusagen (kleiner Tipp: möglichst nur beitragsorientierte Leistungszusage vereinbaren).

Zudem kommen folgende private Sparformen in Betracht: private Lebens- und Rentenversicherungen, Sparpläne zum Depotaufbau (je nach Risikoprofil Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Edelmetalle, Rohstoffe), Sparpläne in vermietete Immobilien oder die Beteiligung an Unternehmen.

Achtung: Der Erwerb der selbstgenutzten Immobilie zählt höchstens zu 50 % zur Altersvorsorge, da die eigene Immobilie auch immer wieder erhöhte Kosten verursacht. Auch ungeeignet, weil wenig berechenbar, für die Grundabsicherung im Alter sind Oldtimer, Antiquitäten und ähnliches. Eines bleibt festzuhalten: Trotz niedriger Zinsen und unsicherer Versicherungsablaufleistungen – nur wer frühzeitig, ausreichend und regelmäßig für das Alter spart, ist tatsächlich abgesichert.

Quelle: Ines Scholz: Wie man Controlling in den Griff bekommt: Wirkungsvolle Finanz- und Steuertipps für Chefs – Von Arbeitsrecht über Steuern bis hin zum Umgang mit dem Finanzamt