Unternehmensnachfolge I: Staffelstabübergabe frühzeitig angehen

In einer Vielzahl von Unternehmen steht in den kommenden Jahren die Nachfolge an. Aus Erfahrung ist es dringend geboten, dass die Vorbereitung möglichst 3 bis 5 Jahre vor der eigentlichen Übergabe beginnen sollte. Oftmals müssen Firmen- und Privatvermögen aktiv umgestaltet und verändert, manchmal auch Immobilienvermögen aus dem Unternehmen in separate Vermögensbetriebe ausgegliedert werden.

Unternehmerhaushalte haben häufig mehr als 70 % ihres Gesamtvermögens im eigenen Unternehmen gebunden und sind somit sehr abhängig davon, ob ein Nachfolger gefunden wird. Im Notfall arbeiten sie oft selbst bis weit in ihre Siebziger hinein im Unternehmen mit.

Auf das Thema Nachfolge und Absicherung der Zukunft kann sich grundsätzlich jedes Unternehmen unabhängig vom Lebensalter des Inhabers vorbereiten. Es gilt, Strukturen zu schaffen, in denen die Unternehmer einen Teil Privatvermögen und eine persönliche, vom Unternehmen unabhängige, Form der Ruhestandsvorsorge aufbauen. Auch wenn die Unternehmensnachfolge häufig noch nicht in der nahen Zukunft geplant ist, sollte also jeder Unternehmer dieses Thema rechtzeitig überdenken und planen.

Es gibt unterschiedliche Faktoren, die sich unmittelbar und/oder mittelbar auf die Unternehmensnachfolge auswirken. Berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang insbesondere Folgendes:

  • wirtschaftliche Versorgung nach der Unternehmensübertragung
  • Ermittlung der Ziele
  • Zuordnung des Unternehmens auf Angehörige oder fremde Dritte
  • entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung
  • geeignete Rechtsform des Unternehmens für die Unternehmensnachfolge
  • erbrechtliche Regelungen

Wichtig: Betriebswirtschaftlich sinnvolle, zivilrechtlich zulässige und steuerrechtlich optimierte Gestaltungen bedürfen einer rechtzeitigen Vorbereitung!

Um das Thema konkret anzugehen, hilft es sich um Bilanzanalysen und aktive Unternehmens-Finanzpolitik sowie um die eigenen Prozesse und Standards auf Höhe der Zeit zu kümmern, um für Mitarbeiter und Kunden weiterhin am Markt attraktiv zu bleiben.

Zudem sollten die privaten Belange einmal genauestens durchdacht und geklärt werden. Was passiert im Krankheits- oder im Todesfall? Wer muss versorgt werden? Was ist an Vermögen vorhanden? Wie geht es für die Firma weiter? All das sind Fragen, die insbesondere dann geklärt sein sollten, wenn noch minderjährige Kinder des Unternehmers abgesichert und versorgt werden müssen.

Quelle: Ines Scholz: Das müssen Chefs über Controlling wissen. 163 Finanztipps von Arbeitsrecht über Steuern bis hin zum Umgang mit dem Finanzamt