Corona-Kinderbonus: Auszahlung läuft – zweite Rate folgt im Oktober

Gerade für Familien ist dieses Jahr alles andere als einfach: Geschlossene Kitas und Schulen. Kinderbetreuung und Home Office unter einen Hut bekommen. Home Schooling bei größeren Kindern ­– viele Eltern sind seit dem Frühjahr enormen Mehrbelastungen ausgesetzt. Hinzukommt der finanzielle Druck in Zeiten von Kurzarbeit. Die Bundesregierung hat deshalb einen Corona-Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind beschlossen, um Familien zu entlasten. Ein Extra-Antrag ist nicht nötig, es reicht der Bezug des Kindergeldes. Gut zu wissen: Eltern erhalten auch dann den Kinderbonus, wenn der Kindergeldanspruch im Laufe des Jahres endete oder erst nach September beginnt, weil das Kind noch nicht geboren ist, wie die Bundesagentur für Arbeit informiert.

Seit dem 7. September läuft nun die Auszahlung durch die Familienkassen. Das Geld kommt aber in zwei Raten und zudem nicht bei allen zur gleichen Zeit: Wann die erste Rate in Höhe von 200 Euro auf dem Konto ist, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, war man gleich am Anfang dabei. Die Endziffern 1 bis 9 werden im September nach und nach von den Familienkassen überwiesen. Die zweite Rate von 100 Euro soll dann analog im Oktober ausgezahlt werden.

Insgesamt gibt es in Deutschland rund 18 Millionen kindergeldberechtigte Kinder und junge Menschen, denen damit auch der Kinderbonus zusteht. Für den Bonus hat die Bundesregierung Kosten von rund 4,3 Milliarden Euro veranschlagt. Davon profitieren sollen vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, da die Zahlung nicht mit anderen Familien- oder Sozialleistungen verrechnet wird. Hinweis: Familien, deren Einkommen wegen der Corona-Krise nicht mehr zum Lebensunterhalt reicht, können darüber hinaus mit dem „Notfall-KiZ“ leichter Kinderzuschlag bekommen.

Der Corona-Kinderbonus wird auf die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer (2020: 7812 Euro pro Kind) angerechnet, wodurch die Bonusleistung nicht bei allen gleich ankommt. Wie vom Gesetzgeber gewollt, haben Eltern mit hohen Einkommen am Ende nichts von der Sonderzahlung. Sie profitieren aber in der Regel ohnehin mehr vom Freibetrag als vom Kindergeld, weil die Finanzbehörden beides gegenrechnen.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/news/kinderbonus-als-unterstuetzung-fuer-familien