POTENZIALE ERKENNEN · NEUES INTEGRIEREN · BESSER BERATEN

UNTERNEHMENS-STRATEGIE UND ABRECHNUNG FÜR PFLEGEDIENSTE UND PFLEGEHEIME

Als Pflegedienstleister sollten Sie stets im Blick haben, über welche Kostenträger und Verordnungen die von Ihnen angebotenen Leistungen abzurechnen sind und ob eine Verhandlung der Pflegesätze sinnvoll ist. Ob Pflegegeld nach § 37 SGB XI, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 (a, b) SGB XI oder Häusliche Ersatzpflege nach § 39 SGB XI: Wir kennen uns im Pflegesektor bestens aus. Basierend auf dem jüngsten rechtlichen Stand, geben wir unser Wissen in Form von Kalkulationen z.B. zum Mindestgewinn oder Mindestumsatz und praxisnahe Umsetzungstipps an Sie weiter. Natürlich informieren wir Sie auch über Veränderungen der Parameter und neue Finanzierungsmöglichkeiten.

Neben der Vergütung Ihrer Leistungen stehen aber auch andere strategische Entscheidungen in der Geschäftsführung eines Pflegeunternehmens an. Lohnt sich die Gründung einer Pflege-GmbH als Steuervorteil? Wie muss die Übergabe des Pflegedienstes an einen potenziellen Nachfolger vorbereitet werden? Welche Investitionen z.B. in der Tagespflege oder Digitalisierung machen sich bezahlt? Was sollten Sie im Bereich Vermögensplanung oder Ruhestandsvorbereitung bedenken? Gemeinsam bereiten wir den Weg für die Zukunft Ihres Unternehmens und sichern so Ihr Vermögen, Ihre Mitarbeiter und auch Ihre Patienten langfristig ab. Das schafft Sicherheit, Vertrauen und ein gemeinsames Ziel.

Sichern Sie sich richtig ab - mit einem Steuerberater inkl. Spezialwissen in der Pflege:

  • Betriebswirtschaftliche Beratung für mehr Erfolg im Pflege-Unternehmen
  • Mindestgewinn und Mindestumsatz als Bausteine für die Pflegesatzverhandlung
  • Strategien für Gründung, Nachfolge und Investitionen in der Pflege – Steuern sparen, Sicherheit gewinnen, Fördermittel nutzen

Gut zu Wissen: Hier finden Sie aktuelle Informationen für die Alten- und Krankenpflege