Mobil I: Das Chef-Fahrzeug steht immer im Blick des Finanzamts

Die Endstufe der Motorisierung ist erreicht, wenn das Parken mehr kostet als das Autofahren.

Peter Sellers

Das Firmenfahrzeug steht im Mittelpunkt jeder Betriebsprüfung, die Vorschriften für ein Fahrtenbuch sind sehr streng und die Steuerauswirkungen enorm, wenn man die Spielregeln verletzt.

Pkw im Betriebsvermögen

Fahrzeuge von Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich immer Firmenfahrzeuge und die damit zusammenhängenden Kosten Betriebsausgaben. So einfach.

Anders ist es bei Fahrzeugen von Einzelunternehmern und Personengesellschaften. Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Wenn das der Fall ist, muss das Fahrzeug im Betriebsvermögen (BV) geführt werden.

Privatnutzung des im Betriebsvermögen befindlichen Pkw und Ein-Prozent-Methode

Alle für den Pkw anfallenden laufenden Kosten sind im BV automatisch Betriebsausgaben. Da aber das Finanzamt immer davon ausgeht, dass jeder Pkw auch privat genutzt wird, muss für die Privatnutzung jeden Monat eine Versteuerung in Höhe von 1 % des Brutto-Listenpreises erfolgen.

Beispiel: Der Listenpreis Ihres neuen Autos liegt bei 40.000 €. Das bedeutet eine Versteuerung von 400 € pro Monat, d.h. 400 € werden so behandelt, als wären sie Einkünfte und unterliegen dann dem jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz. Es spielt keine Rolle, wie teuer der Wagen tatsächlich war. Dies gilt auch für gebraucht gekaufte, re-importierte Autos und Neuwagen.

Tipp: Die Ein-Prozent-Methode ist in der Regel günstiger, wenn der Listenpreis bei der Erstzulassung relativ niedrig ist, also bei Kleinwagen oder älteren Fahrzeugen. Mehr zur Ein-Prozent-Methode vs. Fahrtenbuch erfahren Sie im nächsten Blog-Eintrag.

Elektrofahrzeuge

Für elektrisch betriebene Autos, die vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 1 % vom hälftigen Bruttolistenpreis. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Voraussetzung ist, sie entsprechen der Definition des Elektromobilitätsgesetzes und haben eine maximale Kohlendioxidemission von 50 Gramm je gefahrenem Kilometer oder eine Reichweite von mindestens 40 Kilometer bei ausschließlicher Nutzung des Elektroantriebs.

Quelle: Ines Scholz: Wie man Controlling in den Griff bekommt: Wirkungsvolle Finanz- und Steuertipps für Chefs – Von Arbeitsrecht über Steuern bis hin zum Umgang mit dem Finanzamt