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Kategorie: Aktuelles

Steuerinformationen für April 2024

Das milliardenschwere Wachstumschancengesetz ist immer noch nicht „in trockenen Tüchern“. Zwar konnte im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden. Damit das Gesetz aber in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Sitzung ist für den 22.3.2024 geplant.

Steuerinformationen für März 2024

Immer wieder müssen die Gerichte über Sachverhalte entscheiden, die private Veräußerungsgeschäfte betreffen. Aktuell ist gleich auf vier Entscheidungen hinzuweisen: Zwei positive Urteile ergingen im Zusammenhang mit Erbfällen, in den beiden anderen Verfahren wurde von den Steuerpflichtigen eine Steuerfreiheit wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (leider erfolglos) geltend gemacht.

Steuerinformationen für Februar 2024

Steuerinformationen für Februar 2024 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurde das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung zum 1.1.2024 reformiert. Dadurch entstanden Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer, die nun aber durch das Ende 2023 verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz „vom Tisch sind“. Das heißt: Die grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen bleiben zumindest bis Ende 2026 erhalten. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2022 endete bereits am 31.12.2023. Das Bundesamt für Justiz hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird. Da die Einkommensgrenzen angehoben wurden, profitieren ab 2024 mehr Steuerpflichtige von der Arbeitnehmer-Sparzulage. Zudem wurden durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessert. Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Die Finanzverwaltung hat nun die Pauschalen veröffentlicht, die für Umzüge ab dem 1.3.2024 gelten. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2024. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Januar 2024

Steuerinformationen für Januar 2024 Der Bundesrat hat der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 zugestimmt. Somit müssen diese neuen Werte ab 2024 im Lohnbüro beachtet werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Erklären Erben für den Betrieb des Erblassers rückwirkend die Betriebsaufgabe, müssen sie hinsichtlich der daraus resultierenden Steuern bedenken, dass diese bei der Erbschaftsteuer keine steuermindernden Nachlassverbindlichkeiten darstellen. So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Mit einem befristeten Nießbrauch können Eltern ihren (minderjährigen) Kindern an einem Vermietungsobjekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verschaffen. Im Gegensatz zur Vorinstanz sah der Bundesfinanzhof im entschiedenen Fall keinen Gestaltungsmissbrauch. Die Bundesregierung hat die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % nicht verlängert. Ab 2024 müssen also wieder 19 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2024. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Dezember 2023

Steuerinformationen für Dezember 2023 Rund um den Jahreswechsel stellt sich regelmäßig die Frage, welche Geschäftsunterlagen vernichtet werden können. Dabei ist vor der Entsorgung unbedingt zu prüfen, ob etwaige Fristverlängerungen bestehen, was z. B. bei noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen der Fall ist. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: • Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Pflegewohngemeinschaft können steuermindernd als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. • Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Verluste in der Anlaufphase abzugsfähig sein. Eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt, dass die Chancen steigen, wenn ein geeignetes Betriebskonzept vorgelegt wird und Maßnahmen zur Erzielung von Gewinnen ergriffen wurden. • Eigentlich müssen EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ab 2024 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Doch nun gibt es eine Nichtbeanstandungsregelung, die betroffene Unternehmer freuen dürfte. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für November 2023

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Übertragung des Betriebsvermögens privilegiert. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt. Danach kann die Regelverschonung nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt stabil und wird auch im Jahr 2024 (unverändert) 5,0 % betragen. Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten ist und insbesondere dann, wenn der GGf kein Fahrtenbuch führt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für

Steuerinformationen für Oktober 2023

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich demgegenüber um eine private Tätigkeit, bei der sich Gewinne und Verluste steuerlich nicht auswirken. • Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs selbst dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. • Ob Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den sonstigen (in voller Höhe abziehbaren) Mehraufwendungen gehören, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Denn gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen wurde Revision eingelegt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für September 2023

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Für Freizeit- und Hobbyspieler handelt es sich demgegenüber um eine private Tätigkeit, bei der sich Gewinne und Verluste steuerlich nicht auswirken. • Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs selbst dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. • Ob Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den sonstigen (in voller Höhe abziehbaren) Mehraufwendungen gehören, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Denn gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen wurde Revision eingelegt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für August 2023

Das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte. Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im Streitfall, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen müssen dem Finanzamt ihre Erwerbstätigkeit nicht mehr anzeigen. Diese Nichtbeanstandungsregelung hat das Bundesfinanzministerium getroffen. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurden insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) viele Bestimmungen geändert bzw. neu eingefügt. Da das Gesetz zum 1.1.2024 in Kraft tritt, sollte in den nächsten Monaten geprüft werden, in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Ab 1.7.2023 müssen Arbeitgeber neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung beachten. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2023. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Juli 2023

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR) kann für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt. Diese steuerzahlerunfreundliche Entscheidung kommt vom Bundesfinanzhof. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Deutlich positiver ist, dass neben dem Vorerben auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten (z. B. Bestattungskosten) in Höhe von 10.300 EUR in Anspruch nehmen kann. Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs setzt der Abzug des Pauschbetrags nicht den Nachweis voraus, dass tatsächlich Kosten angefallen sind. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte. Somit scheidet eine ermäßigte Besteuerung aus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften“ vorgelegt. Der Entwurf enthält Vorgaben zur elektronischen Aufzeichnung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2023. Viel Spaß beim Lese