Quarantäne und Kinderbetreuung – wichtige Änderungen für Arbeitgeber

Auch im Frühjahr 2021 herrscht noch Ausnahmezustand in Deutschlands Unternehmen. Pandemiebedingt fallen immer wieder Arbeitnehmer aus, werden unter Quarantäne gestellt oder müssen wegen Schulschließungen die Kinderbetreuung zu Hause organisieren. Die Berechnung der Entschädigungszahlungen für diese Zeiträume hat sich nun nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Wirkung zum 31. März 2021 geändert. Die wichtigsten Änderungen sind:

Die Berechnung wurde grundlegend geändert und erfolgt nun anhand des pauschalierten Nettoentgelts (wie beim Kurzarbeitergeld).

Entschädigungszahlungen wegen Quarantäne

  • Anspruch haben nun auch Personen, die aus Risikogebieten einreisen. Der Bescheid des Gesundheitsamts ist weiter ausschlaggebend.
  • Entschädigungszahlungen ab der 7. Woche erfolgen nicht mehr in Höhe des Krankengeldes sondern in Höhe von 67% des Verdienstausfalls (max. 2.016 €)
  • ab 31.03.2021 sind keine DEÜV-Abmeldungen mehr zu erstellen, da vorherige Quarantäne-Zeiten nicht auf den 6-Wochen-Zeitraum angerechnet werden

Entschädigungszahlungen wegen Kinderbetreuung

  • sind nun für den kompletten Zeitraum der epidemischen Lage möglich
  • Anspruch drauf besteht, wenn die Präsenzpflicht der Schulen aufgehoben wurde, der Zugang eingeschränkt wurde oder eine behördliche Empfehlung zum Absehen von Besuch besteht.
  • der Anspruch ist unabhängig davon, ob die Arbeit auch im Homeoffice verrichtet werden könnte
  • die Bezugsdauer ist begrenzt auf jährlich 10 Wochen bzw. 20 Wochen für Alleinerziehende. Die Jahresfrist begann ab dem 28.03.2020 mit Feststellung der epidemischen Lage. Ab dem 28.03.2021 können also wieder Entschädigungszahlungen für 10 bzw. 20 Wochen beantragt werden.
  • der Arbeitgeber ist verpflichtet die Entschädigung für die gesamte Bezugsdauer (bisher für 6 Wochen) auszuzahlen

Da sich im Bereich der Lohnabrechnung immer wieder Änderungen ergeben und verschiedenste Anträge gestellt werden müssen, lohnt sich die Beauftragung eines Profis. Wir halten uns immer auf dem aktuellen Stand, beraten unsere Mandanten umfassend und vorausschauend und übernehmen auch die Antragstellung für verschiedenste Hilfen und Zahlungen.