Doppelte Haushaltsführung: BMF erkennt private Wegverlegungsfälle an Drucken E-Mail

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt eine steuerlich begünstigte doppelte Haushaltsführung auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und von einer neuen Zweit- oder der bisherigen Erstwohnung am Arbeitsort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgeht. Diese neue Rechtsprechung wendet das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt in allen offenen Fällen an. Die anders lautenden Lohnsteuer-Hinweise 2009 sind nicht mehr zu beachten.

 

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"Unternehmen ohne klares Wertesystem können nicht langfristig überleben." Arnold Weissman, Unternehmensberater